Betrieblicher Ersthelfer-Kurs

Betrieblicher Ersthelfer-Kurs:
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe (–> Erste Hilfe-Kurs (9h)) ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, DGUV Vorschrift 1):
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
- Bei mehr
als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
- in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe...
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